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   OLG Celle, 30.07.1981 - 4 W 80/81   

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OLG Celle, 30.07.1981 - 4 W 80/81 (https://dejure.org/1981,2989)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.07.1981 - 4 W 80/81 (https://dejure.org/1981,2989)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Juli 1981 - 4 W 80/81 (https://dejure.org/1981,2989)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1981, 1005
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 77/08

    Rechte des Schuldners gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters

    Für das eröffnete Konkursverfahren war die Rechtslage umstritten (befürwortend: OLG Celle ZIP 1981, 1005, 1006; ablehnend: LG Nürnberg-Fürth MDR 1979, 590 f).
  • BGH, 18.12.2008 - V ZB 57/08

    Vollstreckungsschutz gegen die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden

    Nach der Gegenansicht führt der Übergang des Rechts zur Verwaltung und zur Verfügung über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen auf den Verwalter nach § 80 Abs. 1 InsO nicht zum Verlust der Befugnis, Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO zu beantragen, weil es sich dabei um eine Sondervorschrift zur Vermeidung von Missbräuchen handele und dieser Schutz dem Schuldner auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten bleibe (vgl. OLG Celle ZIP 1981, 1005, 1006 - zur Konkursordnung; AK-ZPO/Schmidt von Rhein, § 765a Rdn. 3; Wieczorek/Schütze/Paulus, ZPO, 3. Aufl., § 765a Rdn. 19; ebenso Keller, ZfIR 2008, 134, 137, für Fälle, in denen die Entscheidung Rechte des Schuldners betrifft, die über das Insolvenzverfahren hinausgehen).
  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03

    Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde

    Diese Rechtsfrage ist durch die bisher ergangene einheitliche oberlandesgerichtliche Rechtsprechung jedoch bereits dahin geklärt, daß Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen der sittenwidrigen Verschleuderung eines Grundstücks nur dann zu gewähren ist, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Zuschlags konkrete Umstände vorliegen, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen (vgl. OLG Hamm NJW 1976, 1754; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 391; OLG Celle, ZIP 1981, 1005, 1006; OLG Koblenz, JurBüro 1986, 1587, 1588; OLG Düsseldorf Rpfleger 1989, 36; ebenso Stöber, ZVG 17. Aufl. Einl. 55.3).
  • LG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 T 211/03

    Zwangsversteigerung - Zuschlagsbeschwerde des Meistbietenden gegen Versagung des

    Unabhängig hiervon kann der Zuschlag in dem hier gegebenen weiteren Versteigerungstermin nach allgemeiner Meinung auch nur dann versagt werden, wenn die begründete Erwartung besteht, dass in einem folgenden Versteigerungstermin ein wesentlich besseres Ergebnis erzielt werden könnte (OLG Hamm, OLGZ 1971, 187; OLGZ 1976, 489; OLG Frankfurt / Main Rpfleger 1986, 25; Rpfleger 1979, 391; OLG Celle, ZIP 1981, 1005; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1989, 36; Zeller/Stöber, a.a.O. Anm. 55.3 der Einleitung mwN).
  • LG Stuttgart, 16.04.2008 - 19 T 97/08

    Übergang der Prozessführungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter durch Eröffnung

    Der Rechtsmeinung in dem von dem Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers zitierten Beschluss des OLG Celle (ZIP 1981, 1005, hier zit. nach [...]) folgt die Kammer nicht.
  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/02
    Diese Rechtsfrage ist durch die bisher ergangene einheitliche oberlandesgerichtliche Rechtsprechung jedoch bereits dahin geklärt, daß Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen der sittenwidrigen Verschleuderung eines Grundstücks nur dann zu gewähren ist, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Zuschlags konkrete Umstände vorliegen, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen (vgl. OLG Hamm NJW 1976, 1754 [OLG Hamm 22.01.1976 - 15 W 430/75]; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 391; OLG Celle, ZIP 1981, 1005, 1006; OLG Koblenz, JurBüro 1986, 1587, 1588; OLG Düsseldorf Rpfleger 1989, 36; ebenso Stöber, ZVG 17. Aufl. Einl. 55.3).
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